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11. August 2019

Heute mal ein paar Worte an alle Menschen, vor allem zu Firmen, Supermärkten, ÖPNV, DB, Museum und kommunalen/städtischen Einrichtungen.

Es gibt nicht nur Blindenführhunde – es gibt Assistenzhunde jeglicher Coleur!

Meist aufgrund dieser Unkenntnis werden Assistenzhunden oft der Zutritt verwehrt.

Linus mit Kenndecke

Aufgrund eines Beschlusses des Bundestages

  • „Die Definition von Barrierefreiheit wird erweitert, indem Hilfsmittel wie Blindenführ- oder Assistenzhunde zugelassen werden.“ (12./13.05.2016)
  • „Aufnahme von Assistenzhunden in das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V, Schaffung der rechtlichen Voraussetzung für die Eintragung im Schwerbehindertenausweis, Schaffung von bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für Assistenzhunde“ (Okt. 2017), kompletter Beschluss unter diesem Link: Assistenzhunde anerkennen – Beschluss des Bundestages

und im Rahmen der nationalen Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention

ist die bundesweite Kampagne „Assistenzhund willkommen“, gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, angelaufen. Federführend ist die unabhängige Organisation „Pfotenpiloten“: Pfotenpiloten

Türaufkleber der Pfotenpiloten "Assistenzhund willkommen"

Eine tolle Idee ist die interaktive Karte, in die man eintragen kann, wo Assistenzhunde willkommen sind:

Ich persönlich kann noch nichts dazu beitragen, da Linus in seiner Ausbildung noch nicht so weit ist, dass ich ihn mitnehmen könnte. Jedoch habe ich zahlreiche Berichte von Betroffenen gelesen, denen Einkauf, Museumsbesuch etc. nicht möglich gemacht wird, da ihren langwierig ausgebildeten Assistenzhunden der Zutritt verwehrt wird.

Eine Betroffene hat einen offenen Brief formuliert, zu lesen auf Rehahunde (Facebook).

Sehr schwierig ist auch die Situation bei der Deutschen Bahn:

„Schwerbehinderte mit Merkzeichen B dürfen einen beliebigen Hund mitnehmen, egal ob Führ- oder Begleithund mit oder ohne Ausbildung/Prüfung.

Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG, H oder Gl dürfen einen Führhund mitnehmen. Ein Führhund im Sinne des Sozialrechts ist ein Hund, der von der gesetzlichen Krankenkasse als Hilfmittel anerkannt ist.“

Für alle anderen Hunde muss ein Ticket gelöst werden und sie müssen einen Maulkorb tragen.

Das heißt in der Realität, dass man das Kennzeichen B erlangen muss und das bei einer PTBS zu bekommen, ist äußerst schwierig und verlangt Widerspruchsverfahren, zu denen man im Regelfall keine Kraft hat – eben aufgrund der PTBS!

Andererseits kann jeder, der das B im Ausweis hat, einen völlig unausgebildeten Hund als Begleitung mitnehmen, egal, ob er ständig bellt, anderen Menschen auf die Pelle rückt oder nicht stubenrein ist…

Das Tragen eines Maulkorbes ist für die meisten Assistenzhunde ein absolutes No-Go, da zahlreiche Assistenzaufgaben mit Hilfe des Mauls gelöst werden. Bsp: Bringen von Notfall-Medikamenten, Anzeigeverhalten (z. B. bei aufkommenden Panikattacken oder Dissoziationen) durch Stupsen oder Lecken, Aufheben von Gegenständen etc.

Es ist noch ein langer Weg, aber die Kampagne „Assistenzhund willkommen“ ist schon mal ein wertzuschätzender Schritt in die richtige Richtung.

Helfen Sie mit, die Akzeptanz für unsere 4-beinigen Helfer in der breiten Bevölkerung zu erhöhen! Danke!!!